Die Gemeinden im Bereich der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland beginnen am Sonntag, dem 7. Juni 2020 wieder mit Präsenzgottesdiensten. Eine von der Kirchenleitung beauftragte „Task Force“ hat eine Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz erarbeitet. Diese enthält detaillierte Rahmenbedingungen zur Durchführung der Gottesdienste in den Gemeinden und wurde mit dem Stammapostel und den europäischen Bezirksaposteln abgestimmt.

Die Richtlinie wurde den Landesregierungen in den sechs Bundesländern, in denen die Neuapostolische Kirche Westdeutschland Gemeinden betreut, zwecks Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Zudem liegt sie den Bezirks- und Gemeindevorsteher zur Information und Vorbereitung vor.

 

 

Videogottesdienste bleiben erhalten

Gemeindemitglieder mit Vorerkrankungen, die zur Risikogruppe gehören, sind gebeten, möglichst weiter zu Hause die angebotenen Gottesdienste via Telefon und Video wahrzunehmen und sich nicht in Gefahr zu begeben. Die sonntäglichen Videogottesdienste blieben bis zur Normalisierung der Gemeindegottesdienste erhalten – gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Gebietskirchen.

 

Gottesdienst mit Einschränkungen:

Wie in den anderen Kirchen auch finden die Gottesdienste mit Einschränkungen statt, die von den Behörden vorgegeben sind. Diese werden detailliert in der Richtlinie der Kirchenleitung erläutert. Einige Beispiele, die die Gottesdienstbesucher betreffen:

  • Grundlegend für die Gottesdienste sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die konsequent eingehalten werden müssen.
  • Je nach örtlichen Gegebenheiten stehen nur etwa 30 Prozent der Sitzplatzkapazität zur Verfügung. Alternativ zu den Gottesdiensten am Sonntag sollen deshalb auch die Wochengottesdienste wieder aufgenommen werden. Bei Bedarf und je nach Möglichkeit werde auch ein zweiter Gottesdienst am Sonntag angeboten.
  • Zur Sicherstellung der Regelungen erwarten die Behörden eine Zutrittssteuerung zu den Gotteshäusern. Spontanbesuche sind also nicht möglich.
  • Die Kirche ist verpflichtet, Teilnehmerlisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten zu führen. Die Kirchenleitung wünscht daher keine unabgestimmte Besuche von Gottesdiensten in anderen Gemeinden.
  • Chor- und Gemeindegesang ist aus Infektionsschutzgründen nicht möglich. Die Besucher sind eingeladen, die Gemeindelieder still mitzulesen.

Alle Gemeinden erhalten von der Kirchenverwaltung eine Erstausstattung an Hygienematerial, also Desinfektionsmittel mit dazugehörigen Spendern für die Kircheneingänge sowie Schutzmasken für die Amtsträger, die das Heilige Abendmahl spenden. Alle Hinweise für die Gemeindemitglieder sind in einem Merkblatt zusammengefasst, dass den Gemeinden frühzeitig zur Verfügung gestellt wird.

 

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der Präsenzgottesdienste